Sollen die Bilder ausserhalb des festgelegten Nutzungsumfangs Verwendung finden, muss dies dem Fotografen mitgeteilt und das Nutzungshonorar neu kalkuliert werden. Ein Verwendung der Bilder ausserhalb des erlaubten Nutzungumfangs zieht eine Vertragsstrafe über das fünffache Nutzungshonorars nach sich. Bitte lesen Sie hierzu auch noch einmal die AGBs
Heutzutage dienen TFP-Shootings eher der Eigenwerbung für Model und Fotograf und werden meist nur noch für besonders künstlerische Motive oder für Models mit einem außergewöhnlichen Erscheinungsbild vereinbart.